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Umwelt- und Planungsrecht

Hinweise zum Studium des Umwelt- und Planungsrecht im Nebenfach an der Juristischen Fakultät

(für Studierende des Fachbereichs Geowissenschaften)

Für das Studium und die Prüfungen gelten die Studienordnung und die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Geografie in der jeweils geltenden Fassung. Eine besondere Studien- und Prüfungsordnung für das Nebenfachstudium existiert nicht.
Die zuständigen Gremien der Fachbereiche haben im Januar 2003 das Nebenfachstudium neu geregelt und bestimmt, dass folgende Leistungsnachweise zu erbringen sind:

I. Grundstudium

  1. Bestehen einer Abschlussklausur zur Vorlesung "Einführung in das Öffentliche Recht" sowie
  2. einer 30-minütigen mündlichen Vordiplomprüfung.
  • Ad 1. Die Abschlussklausur wird im Anschluss an den Besuch der Vorlesung "Grundzüge der wirtschaftlich relevanten Gebiete des Rechts" geschrieben (vormals: "Einführung in das Öffentliche Recht" für Studierende der Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftsinformatik etc.). Die Vorlesung wird bislang stets im Sommersemester an der betriebswirtschaftlichen Fakultät angeboten (4 Semesterwochenstunden). Die genauen Vorlesungstermine entnehmen Sie bitte den Ankündigungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Internet, Aushang, Vorlesungsverzeichnis). Eine Anmeldung zur Prüfung beim Prüfungsamt der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist nicht erforderlich.
  • Ad 2. Die mündliche Vordiplomsprüfung erstreckt sich auf die Themengebiete der Vorlesungen "Allgemeines Verwaltungsrecht" (4 SWS), "Umweltrecht I" (2 SWS), "Grundzüge des Baurechts". Diese Vorlesungen werden ausschließlich an der Juristischen Fakultät gehalten. Sie finden jeweils nur im SS bzw. WS statt. Den genauen Termin dieser Vorlesungen entnehmen Sie bitte den Ankündigungen der Juristischen Fakultät. Die Vorlesung zum Baurecht ist zurzeit in die Vorlesung "Pflichtfächer des Besonderen Verwaltungsrechts" integriert. Eine besondere Reihenfolge ist nicht einzuhalten. Die Vorlesungen an der Juristischen Fakultät können zwar grundsätzlich parallel zur Einführungsvorlesung gehört werden, jedoch empfiehlt es sich allenfalls die Vorlesung "Umweltrecht I" parallel zu hören.
    Die Vordiplomprüfungen finden ohne förmliches Anmeldeverfahren nach freier Terminvereinbarung mit einem Lehrstuhlinhaber des Öffentlichen Rechts statt, der eine der genannten Vorlesungen hält.

II. Hauptstudium

  1. Ein Seminarschein über die erfolgreiche Teilnahme an einem umweltrechtlichen Seminar,
  2. Bestehen einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung zu einer der angebotenen Hauptstudiumsvorlesungen und
  3. einer Hauptdiplomprüfung als 30-minütiger mündlicher Prüfung.
  • Ad 1. Umweltrechtliche Seminare werden i.d.R. jedes zweite Semester angeboten. Die Anmeldung erfolgt unmittelbar beim Dozenten.
  • Ad 2. Hauptstudiumsvorlesungen sind "Umweltrecht II" (2 SWS), "Vertiefungsvorlesung Baurecht" (2 SWS), "Öffentliches Wirtschaftsrecht" (2 SWS) sowie "Raumordnungs- und Planungsrecht" (2 SWS). Die Studierenden melden sich unmittelbar bei einem der Dozenten zur Prüfung an und vereinbaren einen Prüfungstermin.
  • Ad 3. Die Studierenden melden sich unmittelbar zur Hauptdiplomprüfung bei einem Lehrstuhlinhaber des Öffentlichen Rechts an.

Nachfragen können schriftlich oder mündlich gerichtet werden an:

Kontakt

PD Dr. iur. habil. Thorsten Franz

Raum 1.14 Juridicum
Universitätsplatz 3-5
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 55-23224

Homepage   
Zu erreichen über Prof. Winfried Kluth

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